Zum Inhalt springen

Einigung zur Kindergrundsicherung: Große Chance oder letzte Sozialreform?

Kindergrundsicherung Einigung

Nach jahrelangen Verhandlungen und Diskussionen hat sich die Ampel-Koalition endlich auf das Streitthema Kindergrundsicherung geeinigt. Ab 2025 sind Mehrausgaben von 2,4 Milliarden Euro geplant. Die Bundesfamilienministerin Lisa Paus betonte die Bedeutung dieser Einigung als Antwort auf die Kinderarmut in Deutschland.

„Bis zu 5,6 Millionen armutsbedrohte Familien und ihre Kinder bekommen dadurch die Leistungen schneller, einfacher und direkter.“

Eckpunkte der Kindergrundsicherung

Die Kindergrundsicherung hat folgende Hauptziele:

  1. Zentralisierung bisheriger Leistungen: Hier werden Leistungen wie Kindergeld, Bürgergeld für Kinder und Kinderzuschlag kombiniert. Ziel ist eine bessere Übersichtlichkeit und Erreichbarkeit für Familien.
  2. Einfacherer Zugang: Durch ein neues digitales Portal soll die Beantragung von Leistungen, wie dem Bildungs- und Teilhabepaket, erleichtert werden.
  3. Zentrale Anlaufstelle: Zukünftig soll der Familienservice der Bundesagentur für Arbeit als alleinige Informationsquelle und Ansprechpartner für alle Kinderleistungen fungieren.

Leistungen im Detail

Einkommensunabhängiger Kindergarantiebetrag: Dieser Teil, früher als Kindergeld bekannt, wird anhand der Preisentwicklung und des Existenzminimumberichts angepasst. Volljährige Kinder erhalten den Betrag direkt.

Kinderzusatzbetrag: Dieser ist altersabhängig und richtet sich nach dem Einkommen der Eltern. Er berücksichtigt auch Kinder von Bürgergeld- oder Sozialhilfeempfängern.

Unterstützung für Alleinerziehende

Alleinerziehende sollen insbesondere von dieser Reform profitieren. Unterhaltszahlungen und auch der Unterhaltsvorschuss sollen in Zukunft nur noch zu 45% (bisher 100%) in die Berechnung des Zusatzbetrags einbezogen und angerechnet werden.

Kritische Stimmen und zukünftige Herausforderungen

Obwohl die Einigung als großer Fortschritt gesehen wird, gibt es auch kritische Stimmen. Insbesondere, dass das von Lisa Paus geplante Budget von 12 Milliarden Euro auf 2,4 Milliarden Euro runtergestrichen wurde. Wenn man bedenkt, dass der Finanzminister Unternehmen mit über sechs Milliarden Euro Erleichterungen unterstützen will, erscheinen 2,4 Milliarden Euro zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland lächerlich gering.

Zudem prognostiziert Finanzminister Christian Lindner, dass der Bund nach der Einführung der Kindergrundsicherung für mehrere Jahre keine größere Sozialreform finanzieren kann. Dennoch betonte Lindner, dass die Kindergrundsicherung vielen Familien einen Unterschied machen wird, obwohl es keine generellen Leistungsverbesserungen für nicht erwerbstätige Eltern geben wird.

Bis zur offiziellen Einführung der Kindergrundsicherung in 2025 sollen Kindergeld, Kinderzuschlag und Bürgergeld Regelsätze weiter erhöht werden.

Spruchreif ist allerdings noch nichts. Hier geht die Kindergrundsicherung in die nächste Runde uns muss noch mit den Ländern sowie Verbänden verhandelt werden, bis etwas in eine Gesetz gegossen werden kann. Familienministern Paus rechnet damit, dass Mitte September ein erster Gesetzesentwurf vorgelegt werden kann.

Titelbild: Maryna Pleshkun / shutterstock.com